DATENSCHUTZ
IN UNTERNEHMEN

SIND IHRE UNTERNEHMENS­DATEN SICHER?

Daten sind der Motor der Digitalisierung und ein kostbares Gut. In den täglichen Geschäftsprozessen fallen fast immer neue Daten an. Welche Daten dürfen überhaupt erhoben werden? Wie müssen diese verarbeitet werden? Wie darf ein Unternehmer diese Daten nutzen? Ein komplexes Feld und für viele Unternehmen Niemands- oder Neuland. Schützen Sie aktiv Ihre Daten – denn Datenschutz gewinnt immer mehr an Bedeutung. Minimieren Sie Ihre Haftungsrisiken und gestalten Sie Ihren Geschäftsbetrieb datenschutzkonform.

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GUT ZU WISSEN

BENÖTIGT MEIN UNTERNEHMEN EINEN DATENSCHUTZ­­­BEAUFTRAGTEN?

Grundsätzlich muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig automatisiert verarbeiten. Darunter fallen auch anonymisierte Daten.

Sind in Ihrem Unternehmen ständig mehr als neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, müssen Sie einen Datenschutz­beauftragten schriftlich bestellen (rechtliche Grundlage  § 4f Abs. 1 Satz 3 BDSG).

Sprechen Sie mich an. In einem Kennenlern-Gespräch ermitteln wir gemeinsam Ihren Bedarf.

WIE SEHEN DIE AUFGABEN
EINES DATENSCHUTZ­­­BEAUFTRAGTEN AUS?

Das Thema Datenschutz ist hochkomplex.  Ein Auszug aus der Vielzahl an Aufgaben:

  • Beratung und Betreuung der Mitarbeiter in Datenschutzfragen
  • Schulung der Mitarbeiter als fortlaufende Sensibilisierung zu Daten­sicherungs­maßnahmen
  • Transparente Gestaltung der Datenverarbeitungsprozesse
  • Überwachung bzw. Vorabkontrolle der ordnungsgemäßen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten
  • Unterstützung bei der datenschutz­gerechten Ausgestaltung von Verträgen bei externer Auftragsdatenverarbeitung (Steuerberater, Werbeagenturen etc.)
  • Kompetenter Ansprechpartner rund um den Datenschutz
  • Repräsentant des Unternehmens in Fragen zum Datenschutz

Kurz gesagt: der Datenschutzbeauftragte bildet die Grundlagen für Einhaltung der Vorschriften rund um die Erhebung personenbezogener Daten in Betrieben.

ABLAUF EINER DATENSCHUTZ­­­BERATUNG

1. Kennenlerngespräch & Erstanalyse

Sie kontaktieren mich und wir vereinbaren einen Termin bei Ihnen vor Ort im Unternehmen. In einem ersten Gespräch analysieren wir gemeinsam, wieweit der Bedarf, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, gegeben ist. Im Bedarfsfall entscheiden Sie, ob Sie mich als Ihren externen Datenschutzbeauftragten bestellen.

 

 

2. Umsetzung

Nach erfolgter Bestellung wird auf Grundlage der Erstanalyse geprüft, ob Ihr Unternehmen den steigenden Anforderungen Ihrer Kunden und Partner gerecht wird. In Form eines Datenschutzaudits werden alle Prozesse, Anforderungen und Richtlinien überprüft. Nach dem Audit erhalten Sie einen Bericht sowie eine Liste mit konkreten und priorisierten Handlungsempfehlungen, um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen rechtskonform und effizient zu optimieren.

 

 

3. Laufende Betreuung

In der sich anschließenden, laufenden Betreuung unterstütze ich Ihr Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter. In allen Angelegenheiten rund um das Thema Datenschutz und Datensicherheit.

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